Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Massschuhmacherei Jule Schumacher
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der
Massschuhmacherei Jule Schumacher, Bruchmattstrasse 26, 6003 Luzern, Schweiz
(nachfolgend «Massschuhmacherei») und ihren Kund:innen.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der:ie Kund:in diese AGB als Bestandteil des Vertrages.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Offerte, die schriftliche oder mündliche
Auftragserteilung oder die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Offerten sind während 30 Tagen gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3. Massanfertigungen
Alle Schuhe werden individuell nach den persönlichen Fußmaßen sowie den vereinbarten
Materialien, Farben und Ausführungen gefertigt.
Der Kunde verpflichtet sich,
sämtliche Masse korrekt aufnehmen zu lassen,
gesundheitliche Besonderheiten (z.B. Diabetes, Fehlstellungen oder Allergien) mitzuteilen,
Anprobe- und Abholtermine einzuhalten.
Nach Beginn der Fertigung sind Änderungen nur möglich, sofern diese technisch umsetzbar
sind. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird zusätzlich verrechnet.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).
5. Anzahlung
Für die Massschuhe werden Zwischenzahlungen (nach der Leistenprobe, nach der
Zwischenprobe) fällig.
Der Restbetrag ist bei Abholung oder vor Versand vollständig zu begleichen.
6. Lieferung und Fertigungsdauer
Die Fertigungsdauer richtet sich nach Materialverfügbarkeit und Arbeitsaufwand.
Liefertermine gelten als Richtwerte.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Lieferengpässen oder Materialknappheit
berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.
7. Abholung
Der Kunde verpflichtet sich, die fertigen Schuhe innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine angemessene Lagergebühr erhoben werden.
8. Anpassungen und Nachbesserungen
Kleinere Anpassungen der Passform, welche auf die Herstellung zurückzuführen sind, erfolgen
innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos.
Nicht kostenlos sind insbesondere:
Gewichtsveränderungen,
gesundheitliche Veränderungen,
nachträgliche Änderungswünsche,
normale Abnutzung.
9. Rückgabe und Umtausch
Da sämtliche Schuhe individuell nach Kundenwunsch hergestellt werden, sind Rückgabe,
Umtausch oder Vertragsrücktritt nach Produktionsbeginn ausgeschlossen, soweit gesetzlich
zulässig.
Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben vorbehalten.
10. Gewährleistung
Die Massschuhmacherei gewährleistet eine fachgerechte Verarbeitung der verwendeten
Materialien.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen.
Im Gewährleistungsfall entscheidet die Maßschuhmacherei über Nachbesserung, Ersatz oder
angemessene Preisreduktion.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden durch:
normale Abnutzung,
unsachgemäße Pflege,
außergewöhnliche Beanspruchung,
Fremdreparaturen.
11. Rücktritt
Die Massschuhmacherei hat das Recht Aufträge nicht anzunehmen oder von vereinbarten
Aufträgen zurückzutreten. Dies berechtigt nicht zu Schadenersatzforderungen.
Der:ie Kund:in hat das Recht von vereinbarten Aufträgen zurückzutreten. Es müssen alle bis
zum Zeitpunkt der Kündigung von der Massschuhmacherei geleisteten Arbeiten entlöhnt
werden. Darüber hinaus besteht keine Berechtigung zu Schadensersatzforderungen durch die Massschuhmacherei.
12. Pflege
Dem Kunden werden Pflegeempfehlungen abgegeben.
Für Schäden infolge ungenügender oder falscher Pflege wird keine Haftung übernommen.
13. EigentumsvorbehaltDie gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Massschuhmacherei.
14. Haftung
Die Haftung der Massschuhmacherei beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,
soweit gesetzlich zulässig.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird
ausgeschlossen.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung, Kundenbetreuung
und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Die Bearbeitung erfolgt gemäß dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
16. Geistiges Eigentum
Entwürfe, Leisten, Schnittmuster und entwickelte Modelle bleiben geistiges Eigentum der
Massschuhmacherei, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Maßschuhmacherei, soweit keine zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen entgegenstehen.
18. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt diejenige Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Dezember 2025